Erbrecht
Gesetzliche Erbfolge? Testament? Erbvertrag?
Diese Fragen kann man nicht so einfach beantworten. Die gesetzliche Erbfolge kann unerwünschte Konsequenzen haben. So gingen viele von uns beratene Mandanten davon aus, dass im Falle ihres Todes ihr Ehepartner der Alleinerbe sei, obwohl noch Kinder da waren. In diesen Fällen erben aber in der Regel die Kinder 50 %. Erbstreitigkeiten sind dann vielfach vorprogrammiert. Außerdem entspricht die gesetzliche Erbfolge in der Vielzahl der Fälle nicht den Wünschen des Erblassers. Ein Testament oder ein Erbvertrag bringen hier die Lösung. Testamente oder Erbverträge sollten immer die besonderen Verhältnisse des Erblassers und der Erben berücksichtigen.
In all diesen Fällen ist natürlich auch die Erbschaftsteuer in die Überlegungen mit einzubeziehen. In vielen Fällen ist es sicherlich möglich, die Erbschaftsteuer durch entsprechende Regelung zu minimieren oder gar ganz auszuschließen. Hier sollte man sich frühzeitig informieren und beraten lassen.
Lassen Sie sich auch einmal über die vorweggenommene Erbfolge und deren verschiedene Möglichkeiten, den Schenker abzusichern z.B. durch Rentenleistungen, Nießbrauchrechte, Wohnrechte, Pflegeleistungen beraten.
Wie sieht die Erbfolge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften aus, wenn keine besonderen Regelungen getroffen wurden?
Ich bin enterbt worden, kann ich trotzdem mein Pflichtteil geltend machen?
Kommen Sie einfach mal vorbei oder machen Sie einen Termin aus, damit wir Sie in Ihren Erbangelegenheiten beraten können. Selbstverständlich können Sie auch Ihre Fragen zum Erbrecht per E-Mail stellen. Bitte haben Sie jedoch dafür Verständnis, dass wir nach dem Standesrecht nur allgemeine Fragen kostenfrei beantworten dürfen.